Blitzschutzanlage
Eine Blitzschutzanlage hat nach DIN EN 62305
"5 Säulen" die zwingend erforderlich sind, fehlt eine davon ist die gesamte Anlage wirkungslos.
1. Fangeinrichtung
2. Ableiteinrichtung
3.Erdungsanlage
4.Trennungsabstand
5.Potentialausgleich
Die Energie eines Blitzschlags wird praktisch "eingefangen", über die Außenkanten des Gebäudes "abgeleitet" und schließlich im Erdreich "geerdet".
Der Trennungsabstand verhindert Überschläge zu leitfähigen oder elektrischen Bauteilen.
Der Potentialausgleich dient der Verhinderung von Funkenbildung im inneren des Gebäudes und zur Ableitung der Blitzströme die von Schutzgeräten geschaltet werden.